Beschilderung notwendig
Das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 5RBs 13/14) hat klargestellt, dass Parkverbote an Ladestationen auch ohne spezielle Rechtsgrundlage gelten. Speziell für Elektrofahrzeuge ausgewiesene und beschilderte Parkplätze dürfen von Verbrennern nicht genutzt werden. Andernfalls darf ein Ordnungsgeld vehängt werden und in besonderen Fällen sogar abgeschleppt werden.
Quelle: Westfalen-Blatt vom 27.06.2014
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