Skip to main content

Dieselfahrverbote in Deutschland sind da

Nach langem Hin und Her hat die EU-Kommission nun endgültig entschieden, Klage gegen Deutschland zu erheben. Grund ist, dass die Bundesrepublik Grenzwerte für Luftverschmutzung, die vor 10 Jahren gemeinsam von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen wurden, immer noch nicht einhält. Mit im Boot sitzen England, Frankreich und weitere Länder. Im wesentlichen ausgelöst durch den Dieselskandal und zur Einhaltung der Klimaziele in Bezug auf die Luftreinheit wurden besondere Fahrverbote in europäischen Grossstädten eingeführt. Düsseldorf war die erste deutsche Stadt, der 2016 vom Gericht ein Dieselfahrverbot nahegelegt wurde. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.02.2018 beschlossen, dass absolute Dieselfahrverbote in besonders belasteten Stadtzentren rechtlich möglich sind. In Leipzig wurden damit die Sprungverfahren der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg entschieden. Wie diese Verbote in Blauen Zonen umgesetzt werden wird, ist bereits erkennbar. In jedem Falle ist die Stadt Hamburg schon mal mit gutem Beispiel vorangegangen und hat zwei Dieselfahrverbotszonen zu Ende Mai 2018 beschlossen. Am 05.09.2018 entschied das Hessische Verwaltungsgericht, dass in Frankfurt nicht länger Grenzwerte für Abgasemissionen überschritten werden dürfen: Der Luftreinhalteplan muss überarbeitet werden und Dieselfahrverbote werden ab Februar 2019 eingeführt.

lez

Zur besseren Identifikation hat jedes Fahrzeug eine Plakette zu tragen, die – von aussen sichtbar – den jeweiligen Emissionsgrad an Schadstoffen dokumentiert. Die Plaketten sind im Vorfeld zu beantragen und umfassen momentan die französischen Grossstädte (Crit´Air Vignette) sowie größere Städte in Belgien (LEZ Belgium). Weitere Plaketten werden zukünftig unter anderem für London, sowie bestimmte Städte in Deutschland notwendig sein. Je nach Art des Verstosses gegen diese Regeln wird eine Strafe von 150€ oder 350€ verhängt.

exemplarisch Vignette Belgien - dafür sind Fahrzeugschein mit VIN zur Kamera-Erkennung einzureichen.

EU Klage an Deutschland – in 26 Luftqualitätsgebieten, darunter Berlin, München, Hamburg und Köln; die im Jahr 2016 gemeldeten Jahreskonzentrationen beliefen sich z. B. in Stuttgart auf bis zu 82 µg/m³ bei einem Grenzwert von 40 µg/m³.

  • Aufrufe: 1106