LSV - Ladesäulenverordnung
Die schon sprichwörtliche Bürgermeister-Ladesäule vor dem Rathaus ist ein guter Beginn, macht aber noch kein erfolgreiches Ladenetz. So hilft LADEFOXX auf Wunsch bereits in der Planungsphase und erstellt gemeinsam mit dem Stadtwerk einen Bedarfskatalog, hilft bei der Standortplanung und berücksichtigt dabei auch die technischen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben. Dabei kommen ausschliesslich unsere modularen Ladestationen zum Einsatz, die einen problemlosen Ablauf, Ersatzteile und Datenaustausch garantieren. Weil unsere Ladesäulen vernetzt sind, können Störungen in der Zentrale gesammelt werden, die den Zustand 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche (24/7 First Level) überwacht. Dort besteht die Möglichkeit, unsere Ladesäulen per Fernwartung zu entstören (Second Level) oder im Bedarfsfall auch zeitnah einen Techniker (Third Level) zu schicken, der das Problem vor Ort löst. Zudem lässt sich so auch die Software stets auf dem neuesten Stand halten. Auf Wunsch stellt Ladefoxx auch die Rechnung an den Endkunden vollautomatisch - im Namen des Stadtwerkes natürlich. Genau wie das passende Werbematerial und den Webauftritt. So wird der neue Ladenetzbetreiber weithin sichtbar. Ein solcher Schritt ist besonders attraktiv für Stadtwerke, die ihr Angebotsportfolio um Reselling und Fleet Charging erweitern und neue Zielgruppen ansprechen wollen. Solche Kunden können beispeilsweise Hoteliers, Restaurants oder Freizeitbetriebe in der Region sein, die ihren Kunden Ladestationen anbieten und diese professionell betreiben und abrechnen wollen. Über eine personalisierte Ladekarte können die Unternehmen festlegen, wer berechtigt ist an den Stationen zu laden. Dazu gehört exemplarisch das Bekleben der Ladestationen mit Folien im Firmendesign. Und natürlich können Kunden bei den Stadtwerken so auch zusätzliches Zubehör, wie Ladekabel beziehen.
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