WLTP gilt weltweit
Wie kann über Hersteller, Marken und Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden, dass Fahrzeuge vergleichbar werden: es wird der seit 1992 gültige geltenden NEFZ-Zyklus abgelöst. WLTP gilt für alle Marken und Modelle Er definiert eindeutige Testbedingungen und schafft dadurch genauere, konsistentere und wiederholbarere Ergebnisse. Die nach WLTP ermittelten CO2-Werte sind zunächst seit dem 1. September 2017 bei der Genehmigung neuer Fahrzeugtypen verbindlich. Die hohe Genauigkeit ist notwendig, weil jedes Gramm CO2-Verfehlung mit 95 Euro pro Fahrzeug bestraft wird. Alte daraus errechnete Werte nach NEFZ werden noch in Fahrzeugpapieren zusätzlich ausgewiesen. Im Zusammenspiel mit dem WLTP müssen auch die Einhaltung der Grenzwerte im sogenannten RDE-Straßentest (Real Driving Emissions) nachgewiesen werden. Sowohl für Verbrenner-, Dieselfahrzeuge als auch Autos mit alternativem Antrieb bringt diese neue Betrachtungsweise Vorteile mit sich. Der Aufwand für eine Zertifizierung nach WLTP ist etwa doppelt so hoch wie nach NEFZ. Begründen lässt sich dadurch, dass das Regelwerk deutlich umfassender ist und viele verschiedene Einzeltests und ganz neue Vorgehensweisen enthält. Für den Automobilhersteller selbst sind die Anforderungen an die Testdurchführung, die Ergebnisauswertung und Dokumentation deutlich höher. Anders als beim NEFZ, werden individuelle Sonderausstattungen beim WLTP für Gewicht, Aerodynamik und Bordnetzbedarf (Ruhestrom) berücksichtigt. Es wird nicht jedes einzelne Fahrzeug, das in Kundenhand geht, geprüft, sondern jedes neue Modell mit jeder verfügbaren Motoren-Getriebe-Kombination (sprich: Konstellationen, die sich auf Verbrauch und Emissionen auswirken können). Stromverbrauchende Sonderausstattungen, wie die Klimaanlage oder Sitzheizung, bleiben für das Prüfverfahren nach wie vor ausgeschaltet.
Die neuen Kriterien lauten:
AERODYNAMIK: Je größer der Luftwiderstand eines Autos, desto höher sein Kraftstoffverbrauch. Je besser die Aerodynamik, desto geringer der Luftwiderstand. Selbst kleinste Änderungen der Aerodynamik können sich erheblich auf seine langfristige Effizienz auswirken.
ROLLWIDERSTAND: Der Rollwiderstand vermindert durch die Verformung der Reifen die Energie-Effizienz während der Fahrt. Deshalb müssen Reifen für maximale Effizienz konstruiert sein.
MASSE: Je schwerer ein Gegenstand ist, umso mehr Energie braucht es, um ihn zu bewegen. Dafür definiert die EU in Abhängigkeit der Durchschnitts-Masse der Flotte eines Herstellers einen CO₂-Emissions-Grenzwert, den dieser im Durchschnitt seiner Neuwagenflotte in einem bestimmten Jahr nicht überschreiten darf (CO2-Flottencompliance). Die Summe der zertifizierten Einzelfahrzeug-CO2-Emissionen wird durch die Anzahl der verkauften Neufahrzeuge des Kalenderjahres dividiert. Daraus ergibt sich ein CO2-Flottenwert auf Herstellerebene für das Kalenderjahr. Ab 2021 wird die Flottenzielerreichung vollständig im WLTP überprüft.
Ziel des aktuellen WLTP-Zyklus ist es, die Realität möglichst genau abzudecken, Varianzen weitgehend zu reduzieren und den Testaufwand gering zu halten. Der WLTP zeichnet sich durch deutlich höhere Beschleunigungen, sowie ein wesentlich dynamischeres Fahrprofil aus. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 131 km/h angehoben, die Durchschnittsgeschwindigkeit steigt auf 47 km/h. Und anstatt innerstädtischen und ausserstädtischen Verkehr kombiniert zu simulieren, wird das Fahrzeug jetzt in vier Phasen (Low, Medium, High, Extra High/Kaltstart) unterschiedlicher Geschwindigkeitsbereiche getestet. Diese Fahrzyklen des WLTP heißen WLTC – Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Cycle. Die Fahrzeit verlängert sich um 10 Minuten, der Anteil an auf der Rolle abgebildeten Autobahnfahrten wird höher, gleichzeitig werden Standzeiten verkürzt. Fragen, bei welcher Temperatur ein Fahrzeug vermessen oder wie der korrekte Reifendruck definiert werden soll, wurden berücksichtigt. Zusammen mit dem Prüfzyklus WLTP wird die Abgasnorm Euro 6c für alle Neuzulassungen verpflichtend und sieht eine entscheidende Veränderung bei den Schadstoffgrenzwerten vor. Zudem trägt der neue Standard dazu bei, dass Behörden die Einhaltung der gesetzlichen Abgas-Grenzwerte – von Kohlenwasserstoff (HC) über Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx) bis hin zu Partikeln – überprüfen können.
Laborprüfungen spielen zudem eine entscheidende Rolle in dem Verfahren zur Einführung eines Kraftfahrzeuges auf den EU-Markt. Bevor Fahrzeuge auf den Markt gebracht werden können, werden sie von einem technischen Dienst im Einklang mit EU-Recht bestimmten Tests unterzogen. Wenn alle zulassungsrelevanten Anforderungen erfüllt sind, stellt eine nationale Behörde dem Hersteller einen EU-Typgenehmigungsbogen aus, mit dem der Verkauf des Kraftfahrzeugtyps in der EU genehmigt wird. Jedem für den EU-Markt produzierten Fahrzeug liegt eine Konformitätsbescheinigung (sog. CoC-Papier ("Certificate of Conformity")) bei, die neben anderen Angaben die CO2-Emissionswerte aus dem Labortest enthält. Auf Basis dieses Dokumentes ist eine Zulassung des Wagens überall in Europa möglich. Alle Hersteller sind zur Angabe der Ergebnisse verpflichtet – die Angabe dieser Werte bezeichnen wir als „Labeling“. Für Autobauer ist das zum Beispiel in Deutschland aktuell durch die Pkw-Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) geregelt, der nationalen Umsetzung der Europäischen Richtlinie 1999/94/EG über „die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen“. Ähnliche Kennzeichnungspflichten gelten im Übrigen auch für Hersteller von Kühlschränken oder Waschmaschinen.
Geringe Temperaturen bringen grundsätzlich einen höheren Stromverbrauch mit sich, dies ist physikalisch bei Lithium-Akkus (bisher noch) unvermeidbar – allerdings ist der Mehrverbrauch weniger drastisch, als uns die Reichweitenanzeige weiß machen will. Die angezeigte Reichweite hängt nämlich stark vom Durchschnittsverbrauch der vorherigen Fahrt ab. Die so errechnete Reichweite ist also nur dann realistisch, wenn auch weiterhin relativ kurze Strecken in der Stadt zurück gelegt werden und bei jeder Fahrt neu aufgeheizt werden muss. Wagt man aber schließlich doch eine Überlandfahrt, stellt man fest, dass der Stromverbrauch deutlich sinkt. Verständlich, da bei einer längeren Fahrt nicht viel mehr Energie zum Heizen verbraucht wird, als auf der Kurzstrecke; ist das Auto einmal warm, reicht wenig Strom, um die Temperatur zu halten. Dieser ähnlich große „Heiz-Verbrauch“ wird nun aber auf deutlich mehr Kilometer umgerechnet und senkt so insgesamt den Durchschnittsverbrauch - und dadurch steigt die Reichweite.
Angenommen, ein E-Auto fährt bei kalten Temperaturen zehn Kilometer und benötigt dafür zum Fahren insgesamt 1,5 kWh Strom und für das Heizen werden zusätzliche 1,5 kWh Strom benötigt. Insgesamt verbraucht das Auto also auf den zehn Kilometern 3 kWh, was zu einem (rechnerischen) Durchschnittsverbrauch von 30 kWh pro 100 Kilometer führt. Fährt das gleiche Auto eine Strecke von 50 Kilometern, verbraucht es für das Fahren 7,5 kWh Strom. Das Heizen nimmt in diesem Fall insgesamt nur etwa 2,5 kWh in Anspruch. In Summe werden also 10 kWh verbraucht, was den Durchschnittsverbrauch um ein Drittel auf 20 kWh senkt. Und ganz ohne Heizung wäre das Fahrzeug demnach mit einem Durchschnittsverbrauch von 15 kWh pro 100 Kilometer unterwegs. Zum Vergleich: ein Normverbrauch von 15,1 Kilowattstunden pro 100 Kilometer bedeuet umegrechnet etwa 1,5 Liter Diesel.
Hierzu muss man nur bedenken, dass die meisten WLTP-Messungen bei einer Temperatur von 23 Grad stattfinden. Die Temperatur, welche für die Reichweite eines E-Autos optimal ist. Fahrten bei winterlichen Temperaturen werden somit nicht erfasst. Die Heizung vermindert die Reichweite eines E-Autos erheblich. Daher können die Verbrauchsangaben für E-Autos vor allem bei Kälte noch stärker von der Realität. Letztendlich haben Sie Ihren persönlichen Verbrauch jedoch nur selbst in der Hand. Deshalb wird es – je nach individuellem Fahrverhalten – auch in Zukunft zu Abweichungen kommen. Höhere Emissionen werden zu höheren Steuern führen, sodass die Automobilhersteller einen Anreiz haben, zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass kein Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil durch Betrug bei den Tests erlangt. WLTP ist somit nicht nur ein Testverfahren, welches mehr Klarheit bei Emissionswerten liefert.
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In Hamburg beispielsweise greift das Ordnungsamt bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen an Ladesäulen rigoros durch. Statt Bussgelder zu verteilen, werden die Autos kurzerhand abgeschleppt. Denn in Hamburg sind Stellplätze mit Ladesäulen für E-Autos Behinderten-Parkplätzen gleichgestellt. Deshalb darf die Polizei dort sofort abschleppen lassen. In einem Punkt sind sich die deutsche Städte als einig: Die Ladestationen sind durch Beschilderung und Markierungen auf den Parkplätzen deutlich gekennzeichnet. Das Parkplatzschild mit dem Zusatz „Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges“ ist hinreichend bestimmt und verständlich. Das hat das OLG Köln entschieden. Nach Anhang 3 Abschnitt 3 Z. 7 zur StVO kann ein E-Parkplatz durch Zusatzzeichen, auch nach Fahrzeugarten, beschränkt werden. Mit einem Anruf beim Ordnungsamt oder speziellen
Wer unberechtigt E-Aufladeplätze nutzt, riskiert grundsätzlich mehr als die üblichen Kosten. Denn in diesem Fall darf grundsätzlich abgeschleppt werden. Selbst wenn daneben weitere Elektroparkplätze frei sind, müssen Fahrer ohne Elektro-Kennzeichen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug entfernt wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 5 K 369/11.NW) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Richtig teuer wird es, wer es mit dem Falschparken übertreibt: Der Führerscheinverlust droht Autofahrern, die durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich "vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung" stellen - zum Beispiel durch sehr häufige priorisierte Elektro-Parkverstösse, erklärt der ADAC. Der Club verweist auf einen vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis verhandelten Fall (Az.: 10 K 487/11n), in dem ein Autofahrer innerhalb von drei Jahren 12 Parkvergehen begangen hatte.
Heutzutage aus einer bunt gewürfelten Mitfahrergruppe: die einen schlafend, andere essend und andere die Langeweile geniessend – etwas schneller als die Postkutsche ist es ja schon. Das Abenteuer fängt jedoch weit vor dem Besteigen der Bahn an. Da werden Gleisänderungen in Säuselstimme verkündet und sich für nicht angekoppelte Waggons und verlorene Reservierungen entschuldigt. Das hat sich mittlerweile auch die Bahnkonkurrenz Flixbus abgeschaut, mit dem einzigen Unterschied: es gibt WLan und es besteht Anschnallpflicht. Dazu kommt übrigens ein landschaftlich reizvolles Besuchsprogramm durch Regionen, Vororte und Graffiti Hinweisen. Und, glaube ich, die einmalige Gelegenheit: Langeweile zu perfektionieren!
Der nächste Halt wird angesagt, die Bäderstadtkette beginnt. Jetzt ziehen immer mehr Abteilungs-Insassen ihr Mobiltelefon; wenigstens eine SMS könnte doch angekommen sind. Falls nein: ein weiteres Reizthema, die Technik ist eindeutig zu komplex. Da gäbe es zwar Senioren-Ausführungen, diese liessen jedoch Bedienungs-Inkompatibilität zu Tage treten. Langeweile, sortieren und aufräumen setzt ein, als die Konversation aussetzt. Ist das etwa der tandrische Zustand der ultimativen Erleuchtung in der kosmischen Langeweile? Wir passieren Herford – ich bin dafür, dazu eine Martha Sonderausstellung anzuregen! Wer nicht ins Museum mag, kann ja alternativ in den GoParc! So endet, was erkenntnisreich begann, ein Ausflug mit dem IC und den Facetten der Langeweile….
Wie sieht Eure Mobilität aus? Ein französisches Sprichwort besagt: „Hektik, Stress, Pennen“ – als Beschreibung eines typischen Großstadt-Pendlers, eigentlich egal welches Bewegungsmittel in Nutzung. Der Tagesstart, wie auch der Ausklang ist geprägt durch Anspannung, die sich auf die Lebensfreude und Arbeitsmotivation in Ballungszentren überträgt. Für den Außenstehenden liegt Gereiztheit in der Luft! Dagegen sind gesponsorte Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel keine Lösung der täglichen Rushhour. Derzeit erleben wir im ländlich geprägten Westfalen einzig Jahreszeit-bedingte Anspannung der Verkehrslage. Eine Benutzung von Rad oder Bus fällt wegen der entlegenen Lage von Industriegebieten zur städtischen Infrastruktur aus. Carsharing oder Fahrgemeinschaften müssen auch menschlich zueinander passen. Ergo: ideal für Kurzstrecken Elektro-Mobilität während das Fahrzeug an der Arbeitsstelle aufgeladen wird. Ähnlich, wie Akku-Schrauber oder Elektro-Stapler über Nacht. In unserem Fall werden CO2-freie Dienstfahrzeuge, sowie Vorzugs-Parkplätze bewusst vorgehalten. Je höher der Benzinpreis, desto höher das Interesse zur Nutzung.
Was gibt es für neue Konzepte? Sämtliche Technik sollte unaufdringlich, nicht Erziehungsberechtigt und ohne Monitoring Overhead daher kommen. Schließlich fährt man Auto und sitzt nicht im Cockpit. Es sollte möglich sein, die Sitze zu drehen und das Auto mit Zielvorgabe selbst fahren zu lassen. Erst dann ist Reisen wieder einstimmen auf´s Ziel; ankommen der Weg… Ob es tatsächlich situative Amphibien- und Flugeigenschaften von PKWs, wie in Bond Filmen geben sollte ist unklar. Viel eher sollte man Autos an der Wäscheleine aufhängen können, um Parkplatz-Probleme zu vermeiden. Und, wer will, sollte sein Auto im Wohnzimmer parken können.